Eine Änderung der baurechtlichen Bestimmungen in Kärnten hat zur Folge, dass ab 1.Oktober 2012 alle Neubauten mit Rauchwarnmelder ausgestattet werden müssen. In bestehenden Häusern und Wohnungen sind diese mit einer Nachfrist bis zum 30. Juni 2013 nachzurüsten.
Die Firma D & A Doblacher OG bietet Ihnen diesbezüglich ein Top Produkt zu besten Konditionen an.
Vorweg die wesentlichen Kriterien, warum kein minderwertiges System zum Einsatz gelangen sollte.
Gesetzliche Bestimmungen:
- Rauchmelder müssen der Ö-Norm EN 14604 entsprechen und mit einem CE-Prüfzeichen ausgestattet sein.
- Rauchmelder müssen einmal jährlich einer Funktionsprüfung unterzogen werden. (nicht nur Batteriespannung).
- Rauchmelderwechsel nach spätestens 10 Jahren
Allgemeine Qualitätskriterien für den Kauf:
- Leicht bedienbarer Testknopf, der jederzeit eine einfache Funktionsprüfung ermöglicht.
- Warnfunktion, falls Batteriewechsel nötig ist.
- Lange Lebensdauer, mit Garantiebrief hinterlegt.
- Einfache Montagemöglichkeit durch separate Halterung, die auch im Falle des Austausches des Rauchmelders eine problemlose Bedienung ermöglicht.
- Einfache Handhabung, Möglichkeit der Stummschaltung und leicht verständliche Gebrauchsanleitung.
Unsere Produktempfehlung: Fire Angel, Thermoptek ST-620 oder Thermoptek ST-630
- 10 Jahre Garantie auf Produkt und Batterie.
- Kein Batteriewechsel erforderlich.
- Intelligentes Thermo-optisches Detektionsverfahren.
- 10-Jahresbatterie, fest integriert.
- Großer, komfortabler Testknopf.
- Alarm-Stopp-Taste.
- 85 dB lauter Alarmgeber.
- Modernes, superfl aches Design.
- Höchste Qualität: VdS G 211043, DIN/EN 14604, DIN 14676, 0086-CPD-557790
Weitere Vorteile:
- Auslesbarkeit aller Ereignisse des Rauchmelders mittels Datenkabel und Laptop
- Funkmelder
- Kombination der Rauchmelder mit einer Alarmzentrale
Nähere Auskünfte unter der Telefonnummer: 04276 / 7290 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.